Ich lege auf. Das war eben eines der Telefonate, wie ich es in den letzten Jahren immer mal wieder führte, allerdings ging es anders aus als gewöhnlich. Gewöhnlich passierte etwa folgendes: Der Chef eines kleinen Handwerksbetriebes meldet sich bei mir, er habe beschlossen, jetzt endlich und nach Jahren doch mal eine professionelle Webseite haben zu wollen. Damals, so der Chef, also vor gefühlt 15 Jahren, hätte der Neffe des Schwagers einen Nerd zum Freund gehabt und der hätte da mal was gemacht, aber der sei längst nach Kanada ausgewandert und nun wisse im Grunde niemand mehr, was und wo und wie. Wie der Name der Domain lautet ist noch schnell geklärt, wo sie gehostet ist und wie die Zugangsdaten beim Provider lauten weiß der Handwerker nicht. Für solchen Schnickschnack habe er sich nie interessiert. Ein schneller Blick in die Datenbank des deutschen Domain-Registers bei denic.de erbrachte aber schnell Klarheit über C-Admin und Provider und dem Handwerker konnte schnell geholfen werden. Wie gesagt, so war es „gewöhnlich“.

Oh EU, du mein Schilda!

Doch die DSGVO hat auch bei der denic zugeschlagen. Um den Eigentümer und den Hoster einer de-Domain herauszufinden, muss man nun ein Formular ausfüllen, unterschreiben und per Brief oder Fax sein Begehren an die denic senden. Erfolg des Auskunftbegehrens: ungewiss!

Ein geradezu steinzeitlicher Prozess, der sich natürlich nicht innerhalb eines Telefonats abwickeln lässt. Meine Mail mit der Frage, ob der Domaininhaber vor Auskunfterteilung seitens der denic seine Einwilligung zur Weitergabe der Domaininhaberdaten geben muss und ob dies womöglich auch schriftlich erfolgen muss, lies die denic bislang unbeantwortet. Gute Nacht, EU, viel Erfolg bei deiner „Digitalisierungsoffensive“, Deutschland. Der letzte macht das Licht aus und schaltet die DNS-Server ab!

 

PS: Eine Abfrage mittels Whois-Funktion auf Kommandozeilenebene bringt außer Copyright-Texten zwar noch den zuständigen Nameserver zu Tage, aber aus diesem kann man nicht immer auf den Provider schließen. Auf den Eigentümer der Domain schon gar nicht.

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8 Kommentare

  1. Leckt mich, Bundesarxxxlöxxer, ich mach meinen Handwerksbetrieb nach 25 Jahren einfach zu. Ich habe keine Lust mehr, mich Tag um Tag mehr von den Deppen im Kanzler*innenamt verarschen zu lassen. Meinen Kunden wünsche ich eine gute Nacht, der letzte macht bekanntlich das Licht aus.

    • Guter Tipp. Ist natürlich gewissermaßen ein Backdoor, denn die denic ist nicht mehr so großzügig mit Auskünften. Angaben zum C-Admin bekommt man indes nicht. Man vergleiche mit einer beliebigen com-Domain alldort.

  2. Hat der Mann eine Buchhaltung oder schmeißt er Belege über 2,34 Euro jährlich weg?

    Wenn das Impressum nicht einmal eine aktive E-Mail-Adresse enthält, dann gute Nacht!

  3. Die Handwerker „SonnenStaatLand“ dürfen nicht erkannt werden! Diese arbeiten mit SteuerGeldern 😉
    Wer „jemand“ enttarnen darf, bestimmen WIR, die die über die HERRSCHAFT des Geldes verfügen.

  4. Das ist ja mal interessant:

    https://www.heise.de/newsticker/meldung/Spanien-App-der-Fussball-Liga-sucht-uebers-Mikro-unlizenzierte-Uebertragungen-4075636.html

    Da hat die Datenschutzgrundverordnung doch ans Tageslicht gebracht, dass es eine weit verbreitete App gibt, die das Mikro aktiviert und die Umgebung eines Mobiltelefons akkustisch auf „unlizenzierte Übertragungen“ der WM-Spiele überwacht. Bzw, die GPS-getagten Tondaten nach Hause schickt, wo diese ausgewertet werden. zur Reduzierung der dafür notwendigen Bandbreite und Rechenkapazität wird das Signal so weit runterkomprimiert werden, dass man nur noch grob die Frequenzen und die Lautstärke erkennt, und dann von ner AI auf die Muster analysiert werden, die bei einer Übertragung zu hören wären. Allerdings ist das eine sich aus der notwendigen Rechenkapazität ergebende technische Notwendigkeit, und es hätte nur Nachteile, würde man mehr verstehen können. Sofern man das will, könnte man aber auch eine Wanze implementieren, und diese den Leuten unterjubeln.

    Interessant. Nicht, dass ich die Datenschutzverordnung befürworten möchte. Ich bin gegen bevormundende Gesetze jeder Art, und halte Notwehr für wichtiger, als Polizei. Allerdings ergibt sich die Frage, was passieren soll, wenn sich die Bevölkerung weigert, von ihrem Recht zur Notwehr gebrauch zu machen, wie dies, nicht zuletzt, in der digitalen Welt geschieht.

  5. Gnihi. Jaja, so ist das mit einer Gesetzgebung, die fördert, indem sie behindert. Ob ein ungeahnter Nebeneffekt dieser Förderung sein wird, dass mehr Menschen auf eine .onion Adresse umsteigen? Im Grunde hätte das nur Vorteile. .onion Adressen sind kostenlos, sicherer als ssl, vertrauenswürdiger als ssl, sind einfacher einzurichten als ssl, und sie sind datenschutzkompatibel und zensurresistent, und sie schützen zudem vor Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten, wenn man auf das Impressum verzichtet.

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