Nichts ist schädlicher fürs weltweite Geschäft als Politik. Dummerweise überall auf der Welt eine andere. Unternehmen, die sich zum Instrument politischer Kampagnen machen lassen, gehen einen schweren Weg. Ein aktueller Prozess, den Elon Musk in diesem Zusammenhang angestrengt hat, zeigt ein vermintes Terrain.

Das „Center for Countering Digital Hate“ (CCDH) – stellen Sie sich darunter ruhig ein Pendant der umtriebigen deutschen Amadeu-Antonio-Stiftung vor – hat ein Problem mit X, bislang bekannt als Twitter. Musks Plattform sei seit dessen Übernahme ein fürchterlicher Quell von Hass und Hetze geworden. Und der freien Rede mindestens gleichermaßen, möchte ich als zweite Seite der Medaille ergänzen. Man habe Ende August 300 Beiträge als Hassrede gemeldet und 259 davon seien nicht gelöscht worden. Ja, auch die dazugehörigen Accounts seien noch nicht gelöscht, nicht wenige davon hätten zudem blaue Häkchen!

Die „Hassrede-Forscher“ (dpa) beklagen zudem, dass Musk gerade juristisch gegen sie vorgeht. Gemeint ist dessen Klage gegen die ADL (Anti-Defamation League), der wohl ältesten derartigen Organisation in den USA, die sich seit 1913 der Bekämpfung von Antisemitismus verschrieben hat. Glaubt man der Wikipedia-Seite, wird die Arbeit der ADL zunehmend recht unterschiedlich beurteilt und bewegt sich seit einigen Jahren in erster Linie in Richtung der Abwehr jeder Kritik, die sich gegen Israel richtet. Zur Ehrlichkeit gehört hier der Hinweis auf meine Befangenheit, da mir die ADL in dieser Hinsicht eher sympathisch ist.

Meine Reflexe decken sich zumindest in dieser Sache recht gut mit denen der ADL, angesichts der medialen Einseitigkeit, der verzerrten Berichterstattung über Israel, die Ziele seiner Regierungen betreffend sowie der Tatsache, dass es so was wie Deutschlandkritik, Chilekritik oder Marokkokritik nicht gibt. Aber wie schon der große Philosoph, Hogwarts-Lehrstuhlinhaber und Zauberstabschwinger Albus Dumbledore sagte: „Es erfordert Mut, sich seinen Feinden in den Weg zu stellen. Aber noch mehr Mut, sich seinen Freunden in den Weg zu stellen.“

Man verletzt auf jeden Fall Gefühle

Was ist also passiert, nachdem Musk Twitter übernommen hatte, was Musks Zorn auf die ADL und den Zorn der CCDH gegen Musk erregte? X habe in Sachen Content-Moderation versagt, so heißt es auch im Blog von counterhate.com vom 13. September. 86 Prozent dessen, was die CCDH in ihrer Stichprobe gemeldet habe, wurde nicht gelöscht. Einige umschriebene ­– wenn auch nicht zitierte – Beispiele haben es in der Tat in sich. Andere belegen ein Maß an Dummheit und Geschichtsblindheit der Verfasser, dass man schnurstracks in deren ehemalige Schulen gehen und dem verantwortlichen Lehrer links und rechts eine verpassen möchte, fiele dies nicht gleich wieder unter Gewaltverherrlichung. Wieder andere beweisen eine erstaunliche Realitätsblindheit der Melder, was ich für ebenso problematisch halte.

Wenn etwa jemand fordert, „Rassenmischungen zu stoppen“ und „heute noch mit deiner nicht-weißen Freundin Schluss zu machen“, sollte nicht unerwähnt bleiben, dass andersherum gehende Rassismen („verlasse heute noch deine nicht-schwarze Freundin“) ungerügt als „kulturelle Eigenart“ durchgehen und geduldet werden. „Black Lives Matter“ lässt schön grüßen. Doch eine falsche Sache wird nicht dadurch richtig, dass man sie umdreht. Man kann Rassismus nicht durch gegenteiligen Rassismus stoppen, egal, was Ibram X. Kendi sagt.

300 problematische Beiträge, von denen 259 nicht gelöscht wurden, sind in einem Meer von Millionen anderen also der Stein des Anstoßes. Aber das ist eben das Problem mit der Erwartung an jeden „Safe Space“: Es gibt ihn nicht! Es wird immer die eine vergessene oder übersehene Spindel geben, an der sich Dornröschen stechen kann. Hätte ich es zu entscheiden, stünde sicher keiner der Beiträge mehr im Netz, aber das ist nicht die Frage. Die Frage ist eher, was ist in den USA vom ersten Verfassungszusatz (etwas, wovon die EU nur träumen kann) noch geschützt und was nicht. Lügen oder Fehlinformationen sind genauso geschützt wie der Wetterbericht, Meinungen, die von Dritten als Beleidigung empfunden werden, sind es auch.

Was nicht bedeutet, dass man sich diese gefallen lassen muss. Der zivile Klageweg steht jedem offen, was uns zur Frage führt, gegen wen man klagen sollte. Verklagt man den Besitzer der Wand, auf dem eine Schmiererei erscheint? Man verklagt den Urheber oder Unbekannt. Hier käme eigentlich der neu definierte „Blaue Haken“ ins Spiel, denn der erlaubt die eindeutige Zuordnung eines Accounts zu einer Person. Vielleicht gibt es diese Klagen in den von der CCDH aufgelisteten Fällen, wahrscheinlich ist dies jedoch nicht. Man fordert stattdessen Sheriff-Dienste von X, wo man dem Verdikt nicht etwa eines Gerichtes, sondern einer NGO widerspruchslos zustimmen soll. Egal wie man also vorgeht, man verletzt auf jeden Fall die Rechte oder Gefühle einer Seite.

Druck auf werbetreibende Unternehmen

Worum es Musk in seiner Klage gegen die ADL wirklich geht, wird in folgendem Satz auf dem Blog Counterhate deutlich:

„Die CCDH fand außerdem Dutzende von Werbeanzeigen für bekannte Marken wie Apple und Disney, die neben Hassreden erschienen – trotz der Behauptung von X-CEO Linda Yaccarino, man habe die Moderationstools besser gemacht als sie je waren.“

Werbeanzeigen „im Umfeld“ der beanstandeten Posts. Gemeint ist hier das räumliche Umfeld. Die CCDH und auch die ADL stricken daraus jedoch eine inhaltlich ideologische Nähe und etablieren Kontaktschuld. Wir wissen aus der Klage Musks, was dann passiert sein muss: Die ADL geht mit den Ergebnissen der Untersuchung der CCDH zu den Werbetreibenden und fragt, ob man „dort“ wirklich weiterhin Werbung schalten wolle. Das sei doch sicher nicht gut fürs Geschäft und wenn doch, dann umso schlimmer! Es gab also Druck auf die werbetreibenden Unternehmen, und einige stoppten ihr Anzeigengeschäft mit X. Von der ADL des Rassismus oder Antisemitismus geziehen zu werden, hat Gewicht!

Musk: „Basierend auf dem, was wir von Werbetreibenden gehört haben, scheint ADL für den Großteil unseres Umsatzverlusts verantwortlich zu sein. Es besteht potenziell die Gefahr für uns, die Hälfte des Unternehmenswerts zu verlieren, also etwa 22 Milliarden US-Dollar.“

„Werbetreibende gehen Kontroversen aus dem Weg, daher genügt es der ADL, unbegründete Anschuldigungen zu erheben, um unsere Werbeeinnahmen in den USA und Europa zu vernichten.“

Und an anderer Stelle: „Um den Namen unserer Plattform in Sachen Antisemitismus reinzuwaschen, haben wir anscheinend keine andere Wahl, als eine Verleumdungsklage gegen die Anti-Defamation League einzureichen … welche Ironie!“

Moral ist für Apple oder Disney eine Ressource

Nichts ist schädlicher fürs weltweite Geschäft als Politik. Dummerweise überall auf der Welt eine andere. Die Firma Arla-Foods aus Dänemark entschuldigte sich 2005 mit ganzseitigen Zeitungsanzeigen für die Mohammed-Karikaturen in Jyllands-Posten, obwohl man die weder veranlasst noch zu verantworten hatte. Man wollte aber gern weiter Geschäfte in der arabischen Welt machen. Disney, in der „ADL versus X“ Causa um seine „weiße Weste“ bemüht, dankt andererseits in den Credits zum Film „Mulan“ jenen chinesischen Sicherheitskräften für die gute Zusammenarbeit beim Dreh, die auch die Umerziehungslager für die muslimische Minderheit der Uiguren betreiben. Die Rolle der „Ältesten“ im Marvel-Fim „Dr. Strange“ sollte eigentlich einen tibetanischen Mönch darstellen und entsprechend besetzt werden. Doch weil der Film dann in China nicht in die Kinos gekommen wäre, machte man mit Tilda Swinton eine „Druidin“ daraus.

Es handelt sich also stets um Abwägungen, was zu gewinnen und was zu verlieren ist. Moral ist für Apple oder Disney eine Ressource, die durch Virtue Signalling und Zuschreibung von außen entsteht. Sei es nun durch angenehme Presse oder Punkte im ESG-Zirkus. Es entsteht im Zweifel weniger Schaden, auf X als Werbeplattform zu verzichten, als sich Kampagnenärger mit der ADL und der CCDH einzuhandeln. Also fügt man sich dem Druck. Hässlich (und erst dann öffentlich) wird es, wenn sich der Boykottierte zur Wehr setzt und das Etikett, was man ihm so pauschal anheftet, einfach nicht kleben lassen will.

Dass auch X nicht gänzlich ohne Content-Moderation auskommt, hat auch Musk verstanden. Es gibt die Möglichkeit, sich gegen verleumderische Inhalte zur Wehr zu setzen, und es wird auch gelöscht und gesperrt. Doch der Königsweg aus der Falle, ob man nun den Urheber oder den Überbringer der Nachricht verprügeln soll, bleibt die Klage gegen den User, der den Mist verzapft hat und ein unabhängiges Gericht, das den Fall prüft und verhandelt. Twitter Blue, also das Angebot kostenpflichtiger Zusatzfunktionen von X, wären theoretisch eine offene Tür für den Klageweg, und der User bezahlt auch noch dafür, dass er in einem solchen Fall von einer Klageschrift erreicht werden kann. X ist da gern behilflich.

Mal abgesehen davon, dass es enorm disziplinierend wirkt, wenn man für eine Leistung freiwillig zahlt, als im Fall der kostenlosen Nutzung selbst das Produkt zu sein, hätte X über die Kontoinformationen Zugriff auf die Person hinter der Kreditkarte, falls ein nachvollziehbarer und berechtigter Grund vorliegt, gegen einen User vorzugehen. Aber eben nur dann. Berufstrollen und False-Flag-Agenten, selbst wenn sie für ihre Tätigkeit gern acht Dollar im Monat aufwenden würden, legte man so schnell das Handwerk. Doch wie immer gäbe es auch dabei negative Effekte.

Das vorauseilende Löschen, Sperren und die undurchsichtigen Reichweiteneinschränkungen haben bei X seit Musks Übernahme zwar rasch aufgehört, der Wille einiger Organisationen und Regierungen, sich die Plattform nach ihrer Fasson zurechtrücken zu wollen, ist leider geblieben. Ebenso einiger Schmutz in den Ecken, mit dem man wohl wird leben müssen. Man schaue sich nur unsere Städte an und frage sich, ob das reale Leben so viel sauberer und hassfreier ist als das digitale.

Nachspiel mit blauem Haken

In einer idealen Welt hätten wir das Problem wie gesagt gelöst, weil wir zumindest für die User mit zertifiziertem Profil eine indirekte Klarnamenspflicht haben (der blaue Haken wurde vor der Übernahme durch Musk an Prominente, Influencer und Unternehmen vergeben, um damit anzuzeigen, dass das jeweilige Profil offiziell ist, Anm. d. Red.). Doch der blaue Haken funktioniert heute eben nicht mehr als Statussymbol und Eintrittskarte in den medialen Country Club, sondern ist ein klar definierter Service gegen Entgelt und steht allen offen. Seiner Exklusivität durch den hereinströmenden Pöbel beraubt, schmollte der Country Club und dachte sich allerlei Schmähungen für jene aus, die die 8 Dollar Eintrittspreis für ihren vermeintlich exklusiven „Logenplatz“ gern zahlten.

War da etwa Hassrede dabei? Natürlich nicht, denn gewettert haben ja die Guten gegen die Emporkömmlinge, die den heiligen Rasen betreten hatten! Ergebnis der Stichelei war, dass einige den Service wieder kündigten. Schon ulkig, dass dieselben Journalisten, die abfällig vom „Bezahlhaken“ sprechen und somit die Idee, dass man für bestimmte Services freiwillig zahlt, verwerfen, auf der anderen Seite sehr empfindlich sind, wenn man ihre Artikel hinter Bezahlschranken hervorlocken will, ohne zu zahlen, oder die Zwangsgebühren, von denen sie leben, Zwangsgebühren nennt. Doch das nur nebenbei.

Musk hatte nun die doppelbödige Idee, wie der Streit um „Twitter Blue“ und die Kündigungen des Service gleichzeitig zu beenden sei: Ab sofort kann man den blauen Haken auch verstecken. Bedeutet, dass niemand ohne blauen Haken wirklich beweisen kann, dass er ihn nicht doch heimlich hat. Und wer unter euch wirklich ohne Haken ist, der werfe die erste Schippe Dreck. Nur löst der blaue Haken jetzt unser Klarnamen-Problem nicht mehr, in das wir wegen der Frage geraten sind, wen man für Inhalte zur Verantwortung ziehen kann und wer anonym pöbeln und beleidigen darf.

„Der Spiegel“ im NPD-Parteibüro

Es bleibt das ungute Gefühl, dass sich weder Meinungen noch schlechtes Benehmen verbieten lassen, selbst wenn man mit viel Energie ihre Ausbreitung stört. Die Gefahr, dabei nicht trennscharf zwischen Unerhörtem und Unerwünschtem unterscheiden zu können, ist einfach zu groß. Ebenso groß wie die, dass sich die Gesellschaft mittelfristig in ein verhuschtes Melde- und Denunziationsungeheuer verwandelt und Firmen wie Apple oder Disney sich von einflussreichen NGOs „Schwarze Listen“ und No-Add-Zonen aufzwingen lassen. Dass man bei der ADL gegenüber den Kunden von X zu Methoden zu greifen scheint, die zwangsläufig in solchen Listen enden müssen, enttäuscht mich maßlos. Auch nur zu unterstellen, Disney oder Apple machten sich allein deshalb mit Schmierereien auf X gemein, weil deren Adds in der Nähe gesehen wurden, ist eine haltlose Unterstellung. Es genügt ja auch nicht, eine Ausgabe des Spiegel in ein Parteibüro der NPD zu werfen, um denen an der Relotiusspitze Unterstützung von Neonazis zu unterstellen.

Zudem ist der Vorwurf gegen einige Firmen nicht nur sehr weit hergeholt, sondern auch selektiv, denn soweit ich weiß, geht man bei der ADL nicht mit demselben Eifer auf die Parteien los, die nach der Aufhebung des Wahlwerbeverbots wieder fleißig Anzeigen auf X schalten. Es könnte ja eine Partei treffen, die man unterstützt. Unternehmen sind eben sehr viel leichter angreifbar. Deren Auftauchen in Zusammenhang mit Skandalen (echten wie erfundenen) führt nämlich meist unmittelbar zu Umsatzeinbrüchen. Doch noch hoffe ich, dass sich Musk und die ADL noch friedlich einigen werden. Twitter oder X als Sprachrohr und politischen Kampagnenverstärker gänzlich zu verlieren … ich denke, so weit will es wohl niemand kommen lassen.

Zuerst erschienen auf achgut.com

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1 Kommentar

  1. Eigentlich spielt hier auch nicht der erste Zusatzparagraph direkt eine Rolle, sondern die Intention der Verfassungsgeber (Framers) und die gelebte freiheitliche Kultur. Rein rechtlich ist es nur dem Parlament verboten, die Rede einzuschränken. Darüber hinaus haben die Autoren eine klare Intention in ihrer Kommunikation außerhalb des eigentlichen Texts hinterlassen, auf die die Gerichte rekurrieren. Eine Quelle sind z.B. die Federalist Papers von Alexander Hamilton, John Jay und James Madison. Es soll in der Republik ein freier Markt der Ideen herrschen. Das anglo-amerikanische Recht wird stark vom Gewohnheitsrecht getragen. Dinge gelten, bis sie ausdrücklich geändert werden. Es muss nicht alles explizit gesagt werden. Großbritannien hat mit der Charter of Liberties und der Magna Carta die Verfassungstradition begonnen. Man kann diese Chartern, auf denen sich alle Parteien – zu Anfang die Barone und die Krone – auf grundlegende Spielregeln einschworen, als Protoverfassungen sehen. Bis heute gibt es aber keine britische Verfassung. Die eigentlichen Träger der Freiheit sind die Tradition und sind die Institutionen. Der „Charakter der Leute“, wie Margaret Thatcher es nannte. Die amerikanischen Gründungsväter waren sich bewusst, dass mit der Moral auch die Republik steht und fällt. Entweder will das Volk frei sein oder die Paragraphen sind tot.

    Selbstredend müssen Anbieter von sozialen Medien mit Polizei und Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten. Bei Licht betrachtet gibt es aber nur sehr wenige Fälle, bei denen man das wollen sollte. Ich nehme mal das Extrembeispiel Kinderpornographie. Sobald ein Betreiber auf so etwas aufmerksam gemacht wird, sollte er alle verfügbaren Beweise den Strafverfolgungsbehörden umgehend zukommen lassen. Auch wenn rechtlich diese Bilder und Videos verboten sind, ist doch unser eigentliches Problem, dass diese Kinder vergewaltigt wurden und man es vermutlich mit Wiederholungstätern zu tun hat. Das Problem ist also nicht, dass irgendwo unbemerkt ein Bild auf dem Server liegt, sondern dass die Täter gefasst werden müssen. Das Bild selbst ist eigentlich nicht gefährlich. Und so kann man Fall zu Fall durchgehen. Noch ein zweites Beispiel: Diffamierungen von Unbekannten spielen keine Rolle. Würden anonyme Frauen mir Vergewaltigungen vorwerfen, ohne dass Zeitungen oder andere Menschen mit Klarnamen das weitertragen, könnte ich das gefahrlos ignorieren. Wahrheit auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen hat wegen ihrer Plausibilität auch dann eine Durchschlagskraft, wenn der Schreiber anonym bleibt; lose Anschuldigungen nicht.

    Mir wäre es wichtig, dass vom Gesetzgeber das Strafrecht ausgemistet wird. Viele Redeverbote konnten in einer freien Gesellschaft existieren, weil sie de facto tote Paragraphen waren. Das Netzwerkdurchsuchungsgesetz wurde mit der Begründung durchgejagt, dass „das Gesetz auch im Internet“ gelte. Das stimmt zwar, aber das Gesetz ist eben schon länger schlecht und muss geändert werden. Fordert die AfD, dass Blasphemieverbote, Beleidigungsparagraphen und Volksverhetzung (bis auf Holocaustleugnung*) – um nur drei Beispiele zu nennen – ausgemistet werden müssen? Ich glaube nicht. Das wäre noch so ein Problem, das jede Partei jederzeit aufgreifen könnte, um sich zu profilieren.

    Der beste Ansprechpartner für das Thema Rassismus und warum Gegenrede das beste Rezept wäre ist Nadine Strossen.
    https://en.wikipedia.org/wiki/Nadine_Strossen

    *rein taktische Ausnahme

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