Als Merkel tagelang zum Böhmermann-Gate schwieg und der türkische Präsident zusätzlich den zivilen Klageweg einschlug, dachte ich, unsere Kanzlerin hätte auch diesmal zu ihrer Lieblingslist gegriffen: Untere dem Radar bleiben und es möglichst allen irgendwie recht machen. Ich dachte wirklich, die Idee mit der Zivilklage sei die ihre gewesen, um zu vermeiden, dass sie in aller Öffentlichkeit Erdogan vor den Kopf stoßen oder sich zu weit in seinen Verdauungstrakt vorwagen muss. Denn ich glaubte, Narr der ich bin, die Kanzlerin hätte sich ihren Justizminister Maas und vielleicht noch einer Hand voll echter Juristen mit Grips gegriffen, um Abschnitt III StGB mal genauer zu lesen und alle zusammen hätten dann bei einer Tasse Kamillentee und etwas Gebäck festgestellt, dass man hier besser keine Präzedenzfälle schaffen sollte. Schließlich kann ein jeder in diesem Land nach Gusto zivilrechtlich gegen andere Menschen, Gruppen oder Firmen vorgehen, von denen er oder sie sich auf Schlips, Schwanz oder Ehre getreten fühlt. Ich dachte wirklich, Mutti hätte in Ankara angerufen und dem Sultan erklärt, dass er den zivilen Weg wählen solle! Vielleicht hat sich auch Claudia Roth angeboten, Wiedergutmachungs-Börek zu machen, die kann sie doch so gut. Ich dachte auch, Kanzlerinnenamsminister Altmeyer hätte Merkel nach ihrer Äußerung, das fragliche Gedicht sei „absichtlich verletzend“ von weiterer Literaturkritik abgeraten. Wahrscheinlicher ist aber, dass Gabriel und Steinmeier ihr sagten, wie Adenauer, Schmidt, Kohl oder Schröder in dieser Situation gehandelt hätten – und das gab wohl den Ausschlag dafür, dass Frau Merkel eben genau das Gegenteil von dem tat, was geboten war. Sie machte sich auf den Weg zur Presseerklärung, der sie direkt in den Enddarm von Präsident Erdogan führte.

Grenzöffnerin Merkel

Frau Merkel hat am 15.4.2016 wieder mal Neuland betreten. Diesmal juristisches. Sie hat per Order, zu der sie nicht mal befugt ist, die Abschaffung eines Paragraphen „noch in dieser Legislaturperiode“ angekündigt. Das bedeutet in etwa binnen eines Jahres – was ich im deutschen Rechtsystem für äußerst ambitioniert halte.  Der Paragraph zur Majestätsbeleidigung ist uns noch aus der Kaiserzeit erhalten geblieben. Genau wie eine große Anzahl anderer Gesetze und Verordnungen. Was der Kaiser nicht in Paragraphen goss, schmiedeten die Nazis – sie werden kaum glauben, was alles aus der Zeit von 1933-1945 noch in unserer demokratischen Gesellschaft Gesetzeskraft hat oder nur leicht umgeschrieben wurde. Da wurde geschnibbelt, ergänzt, novelliert, bis es irgendwie passte. Das macht die Gesetze so unübersichtlich. Ergebnis sind oft Vorschriften mit ganz vielen Buchstaben dran, weil sie zwischen zwei Paragraphen geschoben werden müssen. Wenn in bestimmten Situationen sogar noch auf das Allgemeine Preußische Landrecht zurückgegriffen werden muss, ist das nur scheinbar komisch. Den einzigen rigorosen Schnitt durch die Gesetzeslandschaft schaffte man mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik. Nur sehr wenig wurde von der Gesetzgebung aus der DDR übernommen. Bundesdeutsches Recht und besonders das Strafrecht ist aber eine Flickschusterei ohne Beispiel. Wäre das StGB ein Auto, würde der TÜV sich darüber köstlich amüsieren. Fahren dürfte es wohl kaum.

Der §103 ist nur einer von dreien, die die Befindlichkeiten ausländischer Staaten betreffen. § 102 befasst sich mit Angriffen und Verletzungen von Staatsvertretern, §104 mit der Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen. Man darf annehmen, dass die Präsidenten der USA und Israels besonders letzteres deutsche Juwel der Strafgesetzgebung gut kennen und man fragt sich, warum sie nicht längst bei der Schändung ihrer Flaggen bei jeder sich bietenden öffentlichen Verbrennungsgelegenheit davon Gebrauch gemacht haben. Ganz einfach: Weil es nichts bringt! Man kann weder politische Einstellungen verbieten, noch kann man mit Mitteln des Gesetztes gegen das vorgehen, was sich die Menschen zwischen ihren Ohren als Meinung bilden. Die Klage gegen eine Beleidigung schafft die Beleidigung nicht aus der Welt, die Klage gegen das Verbrennen einer Flagge ändert nichts an den Gewaltphantasien der Zündler.

Frau Merkel hat mit ihrer Entscheidung jedoch wieder einmal ihre sprichwörtliche politische Kurzsichtigkeit bewiesen. Es kann nun nämlich zweierlei passieren. Besonders Mutige könnten austesten, wie ernst es ihr mit der „Einmaligen Ausnahme“ ist, diese Klage zuzulassen, indem sie Erdogan in lyrischer Weise darstellen, wie er sich an allerlei anderem Getier koitual zu schaffen macht. Das Stöckchen der „absichtlich verletzenden Satire“ ist geworfen. Jeden der höher wirft, muss Erdogan verklagen, will er nicht sein Gesicht und seine Diktatorenehre verlieren. Dass er nichts Besseres zu tun hat, zeigt die Zahl der Beleidigungsklagen in der Türkei. Merkels Versprechen schützt den Stöckchenwerfer aber vor staatlicher Verfolgung. Vorsichtigere Zeitgenossen könnten „das Ende der Legislaturperiode“ abwarten, weil dann das Gesetz abgeschafft sein soll. Ich sehe schon Stadtfeste in Berlin, Köln, Hamburg und München, bei denen „3-2-1-Beleidigung“ aus tausenden Kehlen gerufen wird.

Liebe syrische Flüchtlinge in Idomeni, die ihr nicht in die Türkei zurück und nach Deutschland weiterreisen wollt: Deutschland ist ab sofort die Türkei! Seid also gewarnt, dass die uneingeschränkte Gastfreundschaft, die euch Mutti Merkel scheinbar in Deutschland gewährt, eine Falle ist und zur Anbiederung an totalitäre Regime wie dem in der Türkei führt. Wenn es ganz übel läuft, könnt ihr dann in ein paar Jahren ein Stadion in Köln oder Berlin besuchen, in dem eurer ewiger Präsident Assad euch zuruft „integriert euch nicht“, wie das Herr Erdogan in Deutschland auch schon regelmäßig tut.

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2 Kommentare

  1. De facto geht unser Recht auch auf römisches und den Code Napoleon zurück! Und?
    Da Merkel die Führerin einer GroKo ist, kann Sie es problemlos schaffen den § 103 zügig zu kippen!
    Mit ihrer Entscheidung hat Mutti im Grunde Pontius Pilatus kopiert, und versucht ihre Hände in Unschuld zu waschen, ohne den hinteren Trakt des Sultans verlassen zu müssen (das könnte der übel nehmen und den „Deal“ kippen!) und daheim trotzdem als „recht“schaffen dazustehen, denn sie hat ja nur der „objektivsten Behörde der Welt“ die Möglichkeit eröffnet die Causa Böhmermann nach deutschem Recht und Gesetz zu beurteilen!
    Wobei ihr besonderer Trick gerade in der angekündigten Abschaffung des § 103 liegt! Denn wie RA Udo Vetter auf lawblog ausführt: „Nach § 2 StGB gilt nicht das Strafgesetz am Tattag, sondern im Falle einer Gesetzesänderung immer das mildeste Gesetz zum Zeitpunkt des Urteils. Wenn ein Paragraf völlig das Zeitliche segnen würde, gibt es also keine Grundlage für eine Verurteilung mit der Folge, dass das Verfahren eingestellt werden oder der Angeklagte sogar freigesprochen werden müsste.“
    Ergo: gibt es den § nicht mehr bevor Böhmermann verurteilt werden kann, ist Herrn E’s sich darauf beziehendes Begehr hinfällig! (Bleibt Ihm natürlich der zivilrechtliche Weg, aber der stand ihm auch so schon offen!)
    Und schwupps hat Sie allen gegeben was sie wollten und kann ihre Hände in Unschuld waschen; und bleibt selbst unbeschädigt!

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