Quelle: fotolia.de

Stellen Sie sich vor, ihr kleines Häuschen liegt in eine Flussaue. Ganz idyllisch steht es dort und hat eine ganze Reihe von Nachbarn. Nun zieht eine Flut heran und Sie stapeln Nächtelang Sandsäcke, verbarrikadieren die Türen und hoffen, dass der Wasserspiegel bald wieder sinken möge. Ihre Nachbarn sind empört! Denn weil Sie ihren Keller nicht volllaufen lassen wollen, entlasten Sie ihre Nachbarn nicht, deren Keller gerade am absaufen sind. Das sei unsolidarisch, ihre Nachbarn verklagen Sie und das Gericht entscheidet, dass Sie die Sandsäcke und Barrikaden wegräumen müssen, um dem Wasser den Weg in ihren Keller zu bahnen. Ihr Keller ist klein, es passt nur wenig Wasser hinein und am Wasserstand in den Nachbarkellern ändert sich durch ihren überfluteten Keller überhaupt nichts, aber dem Gericht und ihren Nachbarn geht es ja auch nicht um die Abwehr der Flut, sondern ums Prinzip.

Nun wäre solch ein Vorgang natürlich vollkommen absurd! Der EuGH ist jedoch der Meinung, dass dieses Vorgehen im Fall von Flüchtlingsfluten genau das richtige sei. Ungarn und die Slowakei müssen die von der EU beschlossene Flüchtlingsquote übernehmen. Die Quoten sehen für Ungarn 1294 und für die Slowakei 902 Flüchtlinge vor. Vermutlich sind die Zahlen bis auf drei Stellen nach dem Komma errechnet worden, wurden dann jedoch großzügig auf ganze Flüchtlinge gerundet. Die Sauerei bei der Aufteilung wollte man den Flüchtlingen dann wohl ersparen.

Die Quotierung ist das, womit sich die Politiker in Berlin und Brüssel intensiv befasst haben, das Problem selbst wollten sie nicht lösen. Denn es stellt sich nach wie vor die Frage, wem das alles nützen soll. Den Schleppern, die nun erleichtert feststellen, dass in den Zielländern nun theoretisch wieder Plätze für Nachrücker frei werden? Ungarn und der Slowakei, die nun endlich wissen, dass Solidarität in der EU erzwungen werden kann? Den Flüchtlingen, die nun wie ein paar Schluck Wasser in Länder verschoben werden können, in die sie nie wollten? Man wird sie dort einpflanzen müssen wie Primeln, um sie vom Weiterzug in die EU-Länder abzuhalten, in die sie streben, weil dort die Sozialleistungen besser sind, die Communities größer und die Verwandten schon dort leben. Aber Ungarns Zaun eignet sich ja nicht nur dazu, Leute draußen zu halten. Er funktioniert nach drinnen genauso gut.

All die „Gerechtigkeit“ Rufer, denen es eigentlich darum ging, dass es in der von Merkel kopflos eingeleiteten Flüchtlingsmisere niemandem besser gehen darf als Deutschland, haben nur eines geschafft: Sie haben gezeigt, dass Brüssel im Zweifelsfall selbst unter Zwang die nationalen Befindlichkeiten und Identitäten ignorieren wird, wenn es etwas durchzusetzen gilt, was in Berlin für eine gute Idee gehalten wird. Während Merkel den Brexit durch Gleichgültigkeit mit verursacht hat, tritt im Fall eines nun wahrscheinlicher werdenden Huxit vor allem deutsche Arroganz zu Tage.

Zwei mögliche Wege wird es nun für Ungarn und die Slowakei geben. Entweder widersetzt man sich dem Diktat Brüssels, was langfristig zum Austritt aus der EU führen würde. Oder man setzt das Diktat formal um – und zwar in technokratischer, kalter Manier, indem man das macht, was die EU außerhalb Europas für völlig ausreichend hält, um Flüchtlingen temporär Schutz zu bieten. Man wird Lager errichten, in denen man seine quotierten Flüchtlinge unterbringt und anständig versorgt, bis sie irgendwann in ihre Heimat zurückkehren müssen. Aufenthaltstitel, die zum Arbeiten und Wohnen in Ungarn oder der Slowakei berechtigen, wird man nicht vergeben. Dieser Weg, den ich für den wahrscheinlichsten halte, könnte der ganzen EU vor Augen führen, in welcher fatalen Weise man sich in Brüssel und Berlin mittlerweile verrannt hat. Denn eines hat das EuGH-Urteil nicht erzwungen: Migration. Noch nicht.

 

Vorheriger ArtikelNostalgie, Ideologie und ein wenig Feenstaub
Nächster ArtikelIch zähle die Tage

5 Kommentare

  1. Ich finde vor allem bemerkenswert, dass hier auf die Lissabon-Verträge gepocht wird. Dass beim Reinlassen der Migranten andere Verträge gebrochen wurden und noch werden, dass Griechenland ein einziger Vertragsbruch ist (und das Land geplündert wird) von denjenigen, die jetzt auf die Einhaltung von EU-Verträgen pochen, dass ist mindestens dreist.

  2. Diese Arroganz, mit der die EU-Bürokraten die Länder Ostmitteleuropas behandeln, stößt den Menschen dort sauer auf. Wenn dann aber die deutsche Qualitätspresse sowie gefühlte zwei Drittel der Leserbriefschreiber ihnen auch noch vorwerfen, sie würden nehmen ohne zu geben, dann sind wir wieder in der Nähe der klassischen deutschen Ansicht von den Untermenschen. Eines schönen Tages – vielleicht bald nach dem fulminanten Wahlsieg von Kurz – werden Visegrád und Habsburg aus der Union austreten, von heute auf morgen, ohne Vertrag. Und da kann Brüssel keine Kavallerie schicken. Unsere Freunde haben nicht das Joch der Sowjets abgeschüttelt, um sich von abgehalfterten Lokalpolitikern bevormunden zu lassen: Brok, Verhofstadt, Oettinger, und als krönender Vorsitzender dieses versammelten Ausschusses Juncker.

  3. Ist doch ganz einfach: Keine Sozialleistungen für „Flüchtlinge“. Und am nächsten Tag sind sie wieder in Germoney.

    PS: Hat sich der EuGH eigentlich dazu geäußert, wie das Auswahlverfahren stattzufinden hat? Wer konkret muß nach Ungarn oder in die Slowakei? Gibt es eine Lotterie? Oder nach Anfangsbuchstaben des (angeblichen) Nachnamens?

  4. Die Ungarn haben wohl 2014 mit die meisten Flüchtlinge in der EU aufgenommen. Ukraine usw.

    Die Ungarn haben einen „ Brain Drain “ (Verlust von Könnern) , also einen Abschied von mehreren Hunderttausend ‚hart arbeitenden Menschen‘ allein nach Deutschland verkraften müssen. (lt. WO „ Ungarn seltener von Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II abhängig (4,9 Prozent) als die Deutschen (7,3 Prozent) „),

    Der Versuch, ihnen im Austausch Menschen zu schenken, die garnicht arbeiten wollen oder können und ihre Art zu leben verteufeln, wird von den hart arbeitenden Ungarn mit Skepsis gesehen.

    Wer ( hallo EU ) sollte da mit wem „ solidarisch “ sein? ..siehe auch kürzlich das Urteil des EUGh, dass Basel 3 auch in Ausnahmesituationen anzuwenden sei.

Kommentarfunktion ist geschlossen.