Anfangsverdacht, Generalverdacht oder Willkür?„Kommissar Krause, guten Morgen. Wir hätten da mal einen Anfangsverdacht.“ Wenn sie diese Worte hören, nachdem ein Rollkommando um vier Uhr morgens die Tür zu ihrer Wohnung eingetreten hat, wissen sie, dass sie nicht in einem Rechtsstaat leben. In einer Demokratie vielleicht schon noch. Es wäre ja möglich, dass die Abstimmung des Gremiums, dem sie den nächtlichen Hausbesuch verdanken, nur ganz knapp zu ihren Ungunsten ausgefallen ist. So ein Pech aber auch. Aber Demokratie bedeutet eben auch, dass vier Wölfe und drei Schafe über das Mittagessen abstimmen. Rechtsstaat bedeutet, dass die Schafe nicht zum Essen kommen und ihren Anwalt mit einer einstweiligen Verfügung schicken. Deshalb lautete der korrekte Morgengruß von Kommissar Krause in einem Rechtsstaat „Wir haben hier einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss“, sonst darf Kommissar Krause zwar klingeln, sie müssen ihn aber nicht zur Durchsuchung einladen.

Der Privatsphäre jedes einzelnen Bürgers gilt (oder besser: galt) der besondere Schutz des Rechtsstaates, weil unsere Verletzlichkeit dort am größten ist. Dazu gehört die Wohnung. Dazu gehörte früher auch mal das Bankgeheimnis – gestrichen. Ebenfalls gestrichen wurde nun die Unantastbarkeit von persönlichen Gegenständen wie dem Mobiltelefon, und zwar mit der im Februar in Kraft getretenen Verschärfung der Straßenverkehrsordnung (StVO). Und die meisten haben nicht mal bemerkt, dass ein weiteres Stück unserer Bürgerrechte abgeräumt wurde, weil es dem Staat lästig und hinderlich war.

Verbot von „Blitzer-Apps“ und wie man es durchsetzt

Denn während sich die Autofahrer vorwiegend über stark erhöhte Bußgelder aufregen, hat es eine andere Gesetzesänderung wirklich in sich. Das Verbot von sogenannten „Blitzer-Apps“, welche vor „festen und mobilen Gefahren“ warnen, krankt nämlich an der Frage, wie sich die Nutzung solcher Apps bei einer Kontrolle durch die Polizei nachweisen ließe. Theoretisch kann der Polizist natürlich fragen, ob man ihm mal eben sein Mobiltelefon aushändigt. Treublöd wie manche meiner Mitbürger sind, würden einige dieser „Bitte“, zumal wenn mit Nachdruck vorgetragen, sogar Folge leisten. Das musste man aber nicht tun. Das Smartphone gehört gewissermaßen zu unserer erweiterten Privatsphäre und nur ein richterlicher Beschluss kann hier eine Herausgabe erzwingen. Und selbst in diesem Fall ist es mehr als fraglich, ob man durch Entsperrung des Telefons zur Kooperation verpflichtet werden kann.

Die Polizei darf auch immer noch nicht einfach so in ihrem Handy herumschnüffeln, es brauche dafür – Achtung, jetzt kommt’s dicke – einen Anfangsverdacht! Als solcher genügt, dass die Polizei erklärt, einen Signalton gehört zu haben, der aus ihrem Handy kam. Dann darf die Polizei das Handy sicherstellen und sogar beschlagnahmen. So ein Anfangsverdacht ist ja schnell zur Hand und wenn er sich später nicht bestätigt, wird das Telefon eben zurückgegeben. Natürlich erst, nachdem es gründlich untersucht wurde! Machen sie sich also darauf gefasst was passieren kann, wenn ihnen ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle sagt „Bei Ihnen piept’s!“

Die Norm gilt vorerst nicht für Beifahrer, die solche Apps noch benutzen dürfen. Da hat das Gesetz eine lustige Lücke. Blöd ist das ganze somit vor allem für Alleinfahrer, die im Zweifel nicht mal einen Zeugen dafür haben, dass es bei ihnen nicht „gepiept hat“.

Mir geht es hier nicht darum, „Blitzer-Apps“ zu verteidigen, obwohl deren Erfolg ein schönes Beispiel dafür ist, wie sich ziviler bürgerlicher Ungehorsam heute zu digitalen Netzwerken verknüpft, um staatlich verordneter Beutelschneiderei und Verfolgungsdruck auszuweichen. Ich habe auch nicht die Befürchtung, die Polizei würde nun überall Piepsgeräusche hören und massenhaft Handys beschlagnahmen. Die Polizei hat weiß Gott anderes zu tun.

Rechtsstaat ohne Gewaltenteilung?

Es geht vielmehr darum, dass die Gewaltenteilung in diesem Land nicht sehr ausgeprägt ist. Das hat erst im Mai 2019 der EuGH durch seine Entscheidung bestätigt, der zufolge deutsche Staatsanwälte keine Europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen. Es gebe „keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive“, so die Richter am EuGH, die Deutschland damit zum rechtsstaatlichen Schwellenland erklärten.

Gerade erst wurde das NetzDG um eine Meldepflicht für „Hass im Netz“ verschärft. Doch so sehr ich mir auch wünschen würde, dass dadurch gerade die immer schamloser auftretende antisemitische und antiisraelische Propaganda verstummt, ist der Kollateralschaden der Gesetzesverschärfung wohl größer als der Nutzen.

Man braucht nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, dass sich diese Aufweichung des Schutzes der Privatsphäre via StVO unter dem Vorwand der Bekämpfung einer unklar definierten Emotion wie Hass ganz wunderbar dazu nutzen ließe, den Druck auf unliebsame Politiker oder Publizisten zu erhöhen, ohne dass man dafür auf die Ebene der richterlichen Beschlüsse vorrücken muss.

Denn wer die Macht hat und die Deutungshoheit besitzt, kann beides definieren: was Hass ist und wo es piepst.

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10 Kommentare

  1. Zu hassen ist neuerdings verboten?
    .
    (Außer natürlich man ‚hasst‘ die politisch gerade unerwünschten)

  2. Verkehrsrecht im Jahr 2030 -Wie wird das aussehen?

    Die folgenden Betrachtungen sind keineswegs utopisch oder am Limit; der technische Fortschritt wird mit der Zeit noch viele Dinge erweitern oder verbessern.

    Die Hoheit über alles was im Straßenverkehr zu regeln und zu überwachen ist wird in naher Zukunft von einer neuen und so noch nicht existierenden zentralen Verkehrsbehörde wahrgenommen.

    Die Bezeichnung dieser staatlichen Einrichtung wird noch durch Brainstorming definiert werden, ich denke mal :

    „Service on the road“ (SotR) könnte sich gut machen.

    Erinnert so ein wenig an Wortschöpfungen wie „Entsorgungspark“. Das ist ja auch wichtig für die Akzeptanz!

    „Toll“ macht ja heute den „Service on the road“ für uns, wird aber wie sie sehen werden bald ganz und gar überflüssig sein.

    Alle Behörden welche irgendwie mit Verkehr zu tun haben werden organisatorisch unter dieser neuen Behörde (Straßenverkehrssicherheitshauptamt) zusammengefasst.

    Jede Zulassung, jede Verkehrsüberwachung und Speicherung aller Daten wird hier zentral zusammengefasst.

    Das bedeutet, das jede Überwachung im Verkehr zentral von einer Stelle aus koordiniert und verwaltet wird.
    Alle anfallenden Daten werden zentral gesammelt und wenn nötig an die entsprechenden Vollzugsbehörden weitergeleitet.

    Wie kann das funktionieren ?

    Im wesentlichen wird jeder Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr über eine kleine elektronische Einheit erfasst und „begleitet“.
    Fußgänger sind verpflichtet ein mobiles Gerät mit sich zu führen, ähnlich der heute üblichen smart phones, evtl. auch kombiniert damit.

    Alle Fahrzeuge welche am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, werden mit einem ähnlichen Gerät ausgestattet.

    Auf diese Art und Weise weiß `SotR` immer wer wann wo und wie jemand mit welchem Fahrzeug unterwegs ist..

    Sie setzen sich in ein Fahrzeug, die Innenkamera macht einen Scan Ihrer Iris, der Fingersensor scannt Ihren Fingerabdruck und macht einen schnellen Drogentest, der Atemluftsensor prüft auf Alkohol.
    Sekundenschnell wird Ihre Anfrage nach Fahrerlaubnis zusammen mit den Daten des Fahrzeugs übermittelt und geprüft.

    Dabei werden alle interessanten Daten kurz abgecheckt und die Erlaubnis zum Starten des Motors gegeben
    – oder auch nicht!

    Haben Sie die richtige Fahrerlaubnis für diese Fahrzeug? Sind noch Steuern für diese Fahrzeug zu entrichten? Ist evtl. ein Hänger angebaut? Ist die TÜV Zulassung noch aktuell? Ist die Beleuchtungsanlage in Ordnung? Sind Innenraum- Front – und Heckkameras einwandfrei in Betrieb?
    Wann und wie lange saßen Sie in der Vergangenheit am Steuer eines Fahrzeugs? Gibt es evtl. Bedenken der Sicherheitsorgane dagegen das Sie ein Fahrzeug führen?

    Die SotR-Software checkt kurz alles ab, und im Zweifel kann es sofort losgehen!

    Dann kommen die für die Einnahmeverbesserungen zuständigen Staatsorgane zu ihrem Part am Ganzen!

    Jede Lichtzeichenanlage ist eingebunden und kann je nach Verkehrsaufkommen beeinflusst werden.
    Natürlich weiß man auch sofort definitiv welches Fahrzeug mit welchem Fahrer bei welchem Zustand -noch – vorbei gefahren ist.

    Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat gibt vor was man darf und was nicht. (Und was Fehlverhalten kostet)

    Stellen Sie sich einmal vor: Keine Mautbrücke mehr – nirgendwo! Keine Blitze, keine mobilen Überwachungsfallen mehr! Was man da an Personal und Geräten einspart!

    Gegen eine Gebühr können Sie bei SotR eine Funktion mieten, welche online mitteilt, das Sie einem anderen Fahrzeug zu nahe kommen, gegebenenfalls wird sogar ein Bremsvorgang ausgelöst, lange bevor sie das andere Fahrzeug sehen und sie brauchen dafür auch keinen Sensor am Fahrzeug!

    Geschwindigkeitsbegrenzungen sind variabel, können je nach Situation für jeden Straßenkilometer angepasst und -natürlich- überwacht werden.
    Jedes Fahrzeug , das in ein solche Zone hineinfährt bekommt dafür ein Signal auf eine zentrale Anzeige für die zulässige Maximalgeschwindigkeit zugesendet.

    Das Ganze funktionier bei jedem Wetter!

    Eine weitere Gebühr informiert sie darüber, das Unfälle und Staus gerade vor ihnen passiert sind, auch wenn sie gerade kein Radio hören.
    Vor Einrichtung der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am äusserst gefährlichen Bielfelder Berg sind dort wahrscheinlich pro Jahr tausende von Verkehrsteilnehmern dadurch ums Leben gekommen, das sie mit ihrem Fahrzeug dort mit 120 oder gar 130 km/h bergab gerast sind! ( Bei max. 100 km/h ist dort alles gefahrlos zu befahren)

    Diese Anlage spielt laut Presse so um die 15 Millionen € im Jahr ein!
    Dazu müssen aber die Geräte noch finanziert, und die Anlage gewartet und in Betrieb gehalten werden.
    Zusätzlich musste man noch 15 neue Mitarbeiter einstellen, um die ganzen Daten verwalten zu können!

    Das kostet!

    Und das alles kann komplett wegfallen! Es bleiben nur die Einnahmen übrig!

    Natürlich könnte man ein Fahrzeug an dieser Stelle auch automatisch langsamer fahren lassen, aber wir wollen ja die Verkehrsteilnehmer nicht übermäßig bevormunden. Das würde doch ein wenig zu weit gehen.

    Für den Erfinder des Blitzmarathons namens Jäger (Nomen est Omen) können alle Träume wahr werden :

    Blitzmarathon immer und überall!

    Selbst kurzfristig angelegte Beschränkungen zum überholen oder zur Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit werden lückenlos erfasst und ausgewertet.

    Und – die entsprechenden Gebühren können unmittelbar vom Konto des jeweiligen Verkehrsteilnehmer eingezogen werden.
    Wie bis lang üblich wird zusätzlich zu dem Verwarn- oder Bußgeld auch eine Bearbeitung und eine Verwaltungsgebühr berechnet.
    Das ist auch nicht mehr als gerecht. Die Verwaltung kann schließlich nicht umsonst arbeiten.

    Fehler durch falsch aufgestellte Geräte gibt es nicht mehr!

    Deswegen kann auf die Möglichkeit zur Rechtsmitteleinlage unter einer Bagatellgröße sagen wir mal von 1500,—€ verzichtet werden!

    So könnte unsere überlastete Verwaltung endlich von all diesen lähmenden Aufgaben freigestellt werden – und es gibt keine Verzögerungen mehr beim Eintreiben der Einnahmen.

    Wessen Konto nicht genügend Deckung verspricht, dem wird einfach keine Fahrerlaubnis erteilt!

    Eine Maut kann unkompliziert für jeden gefahren Kilometer – natürlich in sozial gerecht angepasster Höhe – für jeden immer und auf jeder Straße erhoben werden!

    Geräte im Fahrzeug sind überflüssig!

    Macht ein Verkehrsteilnehmer einen Fehler, z.B. überfährt er das Rotsignal an einer Lichtzeichenanlage, kann er sofort bei der nächsten Haltemöglichkeit aufgefordert werden das Fahrzeug abzustellen und der Endzug der Fahrerlaubnis kann sofort und minutengenau verhängt werden.

    Kameras, Blitzgeräte und das ganze Gedöns können abgebaut und der Wiederverwertung zugeführt werden.

    Wenn jemand zu lange hinter dem Steuer sitzt, sein Gesicht zu lange von der Fahrbahn nimmt, oder wenn er telefoniert, oder müde wird und nicht sofort anhält- alles wird präzise erfasst.

    Unsere Polizisten müssen nicht mehr mühselig mit getarnten Beamten, welche dafür u.U. stundenlang in der Kälte stehen müssen, das Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern erfassen und beweisen.

    Auf Dienstreise gewesen und auf dem Rückweg nicht die kürzeste Strecke nach ins Büro gefahren?

    Ein kurzer Abgleich mit dem Finanzamt legt klar wieviel Kilometer Sie dienstlich und wieviel privat gefahren sind!

    Auch welches Fahrzeuge wann, wo und von wem abgestellt wird, wird sicher und eindeutig von SotR erfasst und abgerechnet.

    Stichwort : Bewirtschaftung des ruhenden Verkehrs!

    Der Gedanke ist ohnehin schon latent vorhanden:

    Egal wo ein Verkehrsteilnehmer ein Fahrzeug abstellt – steht es auf öffentlichem Grund, so hat die Verwaltung einen Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung für die Nutzung einer von ihr zur Verfügung gestellte Fläche!

    Und wenn es privater Grund ist – eben der Besitzer dieser Fläche. (In diesem Fall würde noch die MwSt. hinzu kommen)

    Und sollte ein Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug zu lange stehen lassen, dann kann automatisch der Abschleppdienst gerufen und die entsprechende gebührenpflichtige Verwarnung für die Ordnungswidrigkeit abgerechnet werden.

    Alle Schilder und Münzgeräte fallen weg!
    Generell fällt für 30 Min.1€ an , weitere 30 Min kosten 3€ – überall!
    Danach wird abgeschleppt.

    So einfach kann das sein!

    Ausnahmen kann man Softwaremäßig anpassen und dem Fahrzeugführer über Funk mitteilen.

    Erlaubte Zuladung überschritten? Zu viel Personen im Fahrzeug? Nicht angeschnallt? Was immer sie sich ausdenken mögen – alles kann zeitnah überwacht und abgerechnet werden.

    Ob Fahrräder ohne Hilfsmotor oder Fußgänger ausgenommen werden muss man daran messen wieviel Einnahmeverbesserungen dadurch verloren gehen – mal sehen.

    Auch bei Unfällen ist eindeutig und neutral sofort und klar zu sagen wer wann zu spät oder falsch reagiert hat, und ob er mit einer dem entsprechenden Verwarnung/Bußgeld oder mehr zu rechnen hat.

    Der Datenaustausch für eine viel gerechtere Versicherungsprämie welche je nach Fahrstiel festgesetzt wird ist eine Frage der Zeit.
    (Wird ja heute schon durch einige Versicherungen ohne SotR praktiziert).

    Auf jeden Fall sind die Aufzeichnungen der Fahrzeugkameras sowie der Fahrdaten aus den letzten Minuten vor einem Unfall immer verfügbar und lassen Verkehrsraudis keine Chance mehr!

    Eine Win-win Situation von ungeahntem Ausmaß: Personal eingespart – und (zusätzlich) viele Einnahmeverbesserungen geschaffen.

    Das stellt alle und jeden zufrieden!

    Endlich Sicherheit im Verkehr – gepaart mit reizvollen zusätzlichen finanziellen Verbesserungen für die maroden Finanzen unseres Gemeinwesens.

    Genauso wurde ja durch die überbordende Besteuerung von Kraftstoffen (70% Abgaben im Preis für Kraftstoff) nach der „Energiewende“ unsere Rentenversicherung absolut sicher und zukunftsfähig gemacht. (Das weiß auch jeder!)

    Auch ist der Tag dann nahe an welchem kein Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr mehr einen Fehler macht!
    Die Zahl der Verkehrstoten beschränkt sich in Zukunft auf die der Suizidfälle!

    Kritik am Fortschritt wird es immer geben – auch hier!

    Nur wenn wir endlich mehr Geld für die wichtigen Aufgaben unseres Staates bekommen können, wird so etwas nicht lange Bestand haben.

    Überzogene Vorstellungen? Wirklich?

    Denken Sie nur an 1984. Für die Allermeisten ist das einfach eine Jahreszahl aus dem letzten Jahrhundert.

    Was dort beschrieben wurde wurde von der Wirklichkeit lange überholt.

    „Schöne neue Welt“ – trifft besser zu.

    Die Menschen geben alles freiwillig her und fühlen sich wohl dabei, weil es praktisch sicher und schön ist.

    Es soll heute schon Dienste geben, die so ziemlich jeden Bürger in ihren Speichern haben, notfalls muss man eben einen kleinen Anreiz bieten damit alle freiwillig mitmachen – und der kleine Rest ist halt charakterlich nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet – sie verstehen-.

    Auch um Rasern endlich und endgültig das Handwerk legen zu können, muss man einfach bereit sein sich auf ein paar Kompromisse einzulassen.

    Das wird schon.

    • Hey, das klingt doch gar nicht schlecht! Endlich verliert der Individualverkehr seine Schrecken.
      What a brave new wold

    • Sie sind ein echter Visionär! Wenn die rot-rot-grüne Regierung endlich steht, selbstredend dann für die nächsten 40 Jahre, bekommen Sie den „Demokratischen Rechtsstaats-Orden für verkehrstechnische Verdienste“, überreicht durch Bundespräsidentin Claudia Roth – natürlich gegen Gebühr, sagen wir mal 1.500,00 Euro. Und Sie dürfen ihn nicht ablehnen.

  3. Hätte jemand, sagen wir vor 10 Jahren, gemutmaßt die Bundesregierung könnte die Rechtsstaatlichkeit zur Disposition stellen, man hätte ihn der Verschwörungstheorie beschuldigt.
    Wäre damals jemand auf die Idee gekommen, die Bundesregierung könnte ein Privatunternehmen (noch dazu mit Sitz im Ausland) dazu verpflichten, zu entscheiden ob ein Beitrag im Netz strafrechtlich relevant ist oder nicht, desgleichen.
    Für diese Entscheidung waren damals nach rechtsstaatlichen Prinzipien ausschließlich Gerichte zuständig.
    Aber so ist das mit Verschwörungstheorien, manche werden mit der Zeit wahr.
    Und so will ich die Befürchtung StVO und NetzDG könnten gegen missliebige Blogger und Politiker eingesetzt werden, nicht als Verschwörungstheorie abtun.
    Es könnte sich schneller als wahr erweisen, als uns lieb ist.

  4. > Demokratie
    Fake/Lame

    >Rechtstaat
    Gay

    >Freiheit
    Gäbe es die, wären Schafe und Wölfe schwer bewaffnet, und würden mit Gewalt reagieren, sollten sie mit dem Verhalten der anderen unzufrieden sein. Gott hat den Menschen geschaffen, aber erst Samuel Colt hat ihn gleich gemacht.

    >Meldepflicht für „Hass im Netz“
    Man würde kaum glauben, wie viele ganz normale Leute sich heimlich Hitlervideos mit Hakenkreuzen angucken, und diese teilen. Das Bild mit dem MG42, das bis zu 1600 Asylanträge pro Minute ablehnt, fand zumindest jeder geil, dem ich es zeigte.

    Ich habe da eine ganze Reihe von vollkommen normalen, sozial angepassten, und ans System glaubenden Schafen in der Familie und im Bekanntenkreis, die sich sowas heimlich hin und her schicken, weils so pseudo-anrüchig ist. Neulich meinte eins davon sogar, dass es für Massenüberwachung ist, weil dadurch Terroristen aufgehalten würden. Die sind auch ganz doll gegen Drogen und Kinderpornos, und was sonst noch alles als Rechtfertigung für den Polizei- und Überwachungsstaat dient. So ein bisschen am eigenen Leib erfahrene Misshandlung durch die Polizei wird denen vielleicht dabei helfen, mal zwischen Freund und Feind zu unterscheiden. Irgendwie muss denen ihr Obrigkeitsglaube ja ausgetrieben werden, und außerdem haben die das als Strafe für ihre Leichtgläubigkeit verdient.

    Übrigens glaube ich, dass die Verschärfung eigentlich dazu da ist, der Stasi beim Daten-Sammeln behilflich zu sein. Die wollen wahrscheinlich ne Datenbank mit Falschdenkern eröffnen, die man als Kriminelle geframed ins KZ schicken kann, sollte es mal nötig werden. Ich kann mir zumindest nicht vorstellen, dass eine normale Strafverfolgung die Justiz nicht einerseits total überlasten würde, und andererseits dermaßen schlechte Publicity wäre, dass man normale Strafverfolgung wirklich durchziehen würde. Es wird sicher interessant sein, was man dereinst so alles in den Stasi-Archiven über das eigene Privatleben herausfinden kann.

    >Man braucht nicht viel Phantasie
    Sobald der Staat etwas kann, ists nur eine Frage der Zeit, bis ers für eigene Zwecke missbraucht. Samuel Colt wollte diesen Missbrauch begrenzen, aber man ließ ihn nicht.

    Aber darum gehts nicht. Buttigeek, oder Bootiejudge, oder wie man den ausspricht, ist raus. Das ist zwar OT, aber der wahre Grund meines Schreibens. Ich hab mir geringfügige Sorgen gemacht, ob ich mich hier mit meinem Widerspruch zum diesbezüglichen Artikel lächerlich gemacht habe. Sieht mir aber nicht danach aus.

  5. Wen der Beifahrer die App installiert hat wird es eh lustig. Der darf sie nämlich benutzen. Ach was reg ich mich auf.

  6. Das nächste was ich in dieser Sache kommen sehe ist eine Schnellabschaltungsapp, die auf ein gesprochenes Kommando oder einen einfachen Tastendruck das Handy in einen Tiefschlaf versetzt, der nur durch die Eingabe eines 64-stelligen Passwortes das Gerät wieder erwachen lässt. Alternativ wäre eine Löschapp, die mit der Bitzwarnerfunktion verbunden, bei Auslösung nur diese löscht.

      • 1- Dann kriegen wir die nächste Gesetzesänderung, die das Löschen von Apps unter Strafe stellt. Legalismus wie im alten China…
        2- Merkel, Ramelow und HaHaHabeck sehen das gewiss ganz anders.

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